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Reformbedarf der Parteien im Föderalismus - Neujahrswunsch 2005

Unter dem Namen "Föderalismusreform" versuchen die Parteien, eine Drückeberger- und Sündenbock-Diskussion zu führen. Es geht nur um inhaltsleeres Macht-, Posten- und Geldgeschiebe. Deshalb ist es dringend nötig, dass sich die politischen Parteien selbst so reformieren, dass sie endlich fit werden, den hohen Ansprüchen der föderalen Staatsgliederung besser entsprechen zu können. Dazu sind klare "innerparteiliche Basisdemokratie", repräsentierende Parteiführung, staatsmännische Führungskräfte, verlässliche Parteiprogramme und Koalitionsverträge erforderlich - zunächst also eine Kommission zur Parteienreform-Diskussions-Strategie.

Aus übergeordneter Ideologie, zum Zwecke notwendig gelingender gesellschaftlicher Integration in Deutschland, ist dringend, dass Politikern und Parteien ihre landläufige Scheinpolitik übel genommen wird. Wenn Scheinkampagnen mit Scheinargumenten geführt werden, zeigt das die Reformbedürftigkeit der Parteien und ihren heruntergekommenen "Handlungsstil". Die Parteimitglieder nennen den heruntergekommenen Parteistil "Machtorientierung" und führen damit sich selbst und ihre Wähler in die Irre.

Aus parteien-soziologischer Sicht trifft die Wirklichkeit der Rückständigkeit im Föderalismus den Integrationskampf der Parteien, zwischen Orts- und Bezirksbasis, Landespartei und Bundeszentrale gegeneinander sowie die unterschiedlichen föderalen Angriffshöhen von Lobby und "Pressure". Sie treiben ein Schwarzer-Peter-Spiel gegeneinander, statt aufgrund von Problemlagen zielführende Ideen umzusetzen. Daran ist nicht der Föderalismus als Staatsregularie schuld. Der Föderalismus der Bundesrepublik ordnet die Pflichten und politischen Handlungskompetenzen - nicht wie immer behauptet wird, zwischen Bund und Ländern allein - sondern zwischen den Gemeinden, dem jeweiligen Land, sowie zwischen den Gemeinden und den Ländern gegenüber dem Bund, sowie neuerdings interaktiv zwischen den Bürgern und der EU, in Brüssel und Strasbourg.

Der Föderalismus bestimmt die Politikebene, wer welche Pflicht und welche Macht und welche Verantwortung haben soll. Das wesentliche Integrationskriterium des Föderalismus ist die enge politisch-geistige Bindung zwischen den Menschen der Lokalebene in ihren Gemeinden. Durchgreifende Handlungsmacht gibt es an der Parteienbasis nicht. Erst dann kommen die entfernteren Politikebenen, Land, Bund, EU. Überwiegend wird das zersetzende Modell von "Käseglocke" bzw. "Kartoffelsack mit Parzellenbauern" gegen die Mitglieder praktiziert. Werden die Bürger an der örtlichen Lebensbasis von der Politik nach oben abgekoppelt, steigen sie aus, denken nicht mehr mit und sabotieren das Gemeinschaftssystem in ihren Wertorientierungen, im Sinne von Eigennutz. Tatsache ist, dass alle Bürger zunächst Bürger an einer Lokalbasis auf Gemeindeebene sind. Alle Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die föderalistisch gebotene Kompetenztrennung eingehalten wird und das die personelle "Versäulung" zur Führung kommunikabel ausgelegt und praktiziert wird. Es kann weder die Bürgergesinnung dirigiert oder erzwungen werden, noch ist das föderalistische Staatsrecht hier reformbedürftig, das über 50 Jahre gute rechtsstaatliche Dienste leistet.

Reformbedürftig ist der Handlungsstil der großen Parteien. CDU/CSU und SPD sind als föderalistische Parteiorganisationen gefordert, Parteiprogramme auszuarbeiten und vorzuweisen, an die sich die jeweilige Partei verlässlich hält. Entsprechend muss die Parteienreform den Handlungsstil verbessern. Gebraucht wird ein Politikstil-Gebot zur Einhaltung für Koalitionsverträge. Regierungen und die Regierungszeit muss verlässlich und klar gehalten sein. Die heutigen Parteien sind absolut unverlässlich, je nach dem, ob sie auf Bundes- oder Landesebene Regierungsmacht oder Oppositionsmacht ausüben, die föderalstaatliche Integration sicherzustellen. Dazu gehört die Aufschlüsselung der Steuereinnahmen sowie die subsidiäre Unterstützung und Ausgleichsregelung zwischen Ungleichgewichten. Ferner gehören dazu auch die Rechtsüberwachung zur Einhaltung der föderalistischen Regeln im Handeln von Politik und der Offizialbehörden. Maß des Pflichtenkatalogs des Staats ist der Rechtekatalog für die Bürger nach dem Grundgesetz, solche Prinzipien wie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat, Selbstbestimmung, Pluralismus, Trennung von Staat und Kirche sowie Religions- und Meinungsfreiheit, freie Information, Vereinsrecht, Widerstandsrecht, Minderheitenschutz und Asylrecht.


Dietmar Moews, Künstlergelehrter in Springe und Dresden am 24. Dezember 2004

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