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neue sinnlichkeit

Bezeugung KANTs von Friedrich Georg Jünger 1946:

Kant glaubte, dass es Wissenschaft nur insofern gebe, als es Mathematik gebe. Der gleiche Irrtum findet sich bei vielen Mathematikern und Physikern, die exakt zu sein glauben. Sie sind es aber nur auf ihrem Gebiete. In den Bewegungen der Tiere, in den Empfindungen und Leidenschaften der Menschen ist auch Exaktheit... Diese rhythmische, metrische Exaktheit ist nur eine andere, höhere. Wenn sie nicht berechenbar ist, so ist das noch kein Grund, sie für unzuverlässiger zu halten als das Ergebnis irgendeiner Quantenmessung.
Bezeugung KANTs von Hufeland, 1785 für Kant:

Der Nutzen seiner moralischen Schriften werde unsäglich sein, da schon die Grundlegung das Verdienst habe, die ganze Sittlichkeit zuerst fest gegründet zu haben und alle, sowohl für unser Geschlecht, von der Spekulation ab zur Tätigkeit zu rufen.
Offener Zugang freie-universitaet-dresden
Open Access
von Dietmar Moews


Der auf dem Weg seiner Verfestigung und Verbreitung befindliche Begriff Open Access wird von der im Jahr 2003 gegründeten freien universitaet dresden aufgenommen und erhält eine kritische Auslegung und Praxis, in der Internetz-Seite
http://www.freie-universitaet-dresden.com
.


Bei der Unzugänglichkeit liegt der Knackpunkt im heutigen Forschungs- und Publikationswesen. Organisations-hoheitliche Schnittstellen von obrigkeitlich-offizialer Institutionalisierung beschränken den Zugang zur Teilnahme. Anders die privatrechtlich-zivilen Konzeption freie-universitaet-dresden.com. Hier wird Open Access im Sinne von "Druck von Unten" auf dezentrale, pluralistische, letztlich sozio-kulturell unkontrollierbare, zivile Anwendung hin sozio-geistig angebunden, nicht zuletzt, weil selbst intermediäre Organisationsformen als Universitätsträger (wie Vereine, Stiftungen, NGOs) oft nur getarnte staatsorganisatorische Auslagerungen mit Kontrollsuspension und Entscheidungsverschleierung sind. Oder es stecken marktliche Interessen dahinter, wie beim Internet-Verband ICANN. Gefordert sind aber Zugang, Demokratie und Verwirklichung von Vertragsrecht, der Menschenrechte, des Friedensgebotes usw.

Der freie Zugang zum Wissen und die freie staatsbürgerliche Kommunikation sind dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Kulturstaat-Gebot gemäße Bedingungen. Die Entfaltung kulturstaatlichen Lebens obliegt zuoberst jedem einzelnen Bürger. Dafür muss ein freiheitlicher Kultur-Handlungsrahmen gesetzlich-regulatorisch und konkret politisch ausgestaltet werden. Das ist eine Angelegenheit des freiheitlichen Kultur-Handlungsrahmens, der rechtsstaatlichen Organisation und der Verfassung bei treuhänderisch föderalstaatlicher Kompetenz. Bilden wir also eine Meinung.

Die Bedeutung des internationalen Begriffs Open Access wächst mit seiner Verbreitung. Die finanz- und anwendungspolitisch, militärtechnisch vorbestimmten Entwicklungen der Komputertechnik (Internetz, Telematik, Kybernetik, Informationstechnologie, Kommunikationspolitik), werden in zunehmendem Maße der privaten, basisdemokratischen Nutzung angeboten. Grund sind zunächst Absatzziele der kostenintensiven Hochtechnologie, der Finanzierung halber. Genau an dieser Funktionsstelle tritt deutlich zutage, wie Nutzer, Kunden und Nachfrage, durch die aktive Intervention, in die so gesehen interaktiven und interdependierenden Produktionsprozesse und die produktionspolitischen Entscheidungen hineinwirken, einerseits mitspielen. Aber letztlich ist die große Zahl dieser freien Nachfrage am Markt entscheidend. Dieses ist die soziale Begründung des Sozialen, hinsichtlich Technologie und Entwicklungsrichtungen. Es zeigt, wie das Leben die Wirtschaft bestimmt und nicht umgekehrt, wie oft irrtümlich unterstellt, die Wirtschaft das Leben ausließe. D. h. je weiter die Nutzerkultur der elektronischen Informationstechnologie (IT) weltweit entwickelt und offen kommuniziert wird, desto günstiger und desto demokratischer können die zivilen Zielsetzungen über zivile Ausgestaltung und Konsum - unter Umständen auch entgegen militärpolitischem Missbrauch - gesteuert und kontrolliert werden.

Der Blick in die Perspektive des politischen Gewichts der frei verfügbaren Vernunft jedes einzelnen privat-rechtlichen IT-Nutzers (BGB), zeigt einen Gegensatz zu den in staatlichen, marktlichen oder intermediären Organisationsformen aktiven Rollenspielern. Dabei sind wir fast alle Multirollen-Spieler in Multifunktion, z. B. jeweils auch privat denkende Individuen. Mit diesem Hintersinn entwickelt die freie universität dresden eine Open Access-Variante privatrechtlicher Ausprägung. Es wird ermöglicht, dass manch User, der im Erwerbsberuf dem IBM-Microsoft-Kartell unterworfen ist, seine kritischen Erfahrungen in der zivilen User-Rolle auf Mac/Apple, Linux und Open Sources in einer intelligenten Community weiterkultivieren kann.

Insofern, wohl verstanden, die Grundsätze und buchstäblichen Absichtserklärungen zum Open Access, wie sie Soros 2002 (Budapest Open Access Initiative) oder GAP und FIGARO/EU 2003 (Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) publiziert haben, hier aufgegriffen werden.

Was bedeutet Open Access?
Open Access meint, dass Volltexte (peer-review / begutachtete und preprints / noch nicht begutachtete) kostenfrei und öffentlich im Internetz zugänglich sein sollten. Interessierte können diese Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen, ohne finanzielle gesetzliche oder technische Barrieren jenseits denen, die mit dem Internetz-Zugang selbst verbunden sind. In Fragen des Urheberrechts und des Copyrights überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. Beachtlich ist der Hinweis, dass diese Grundsätze für Open Access der großzügigen Interpretation und frei zu entfaltenden Nutzerkultur aus zivil-privater Linie bedarf. Und dass es ins Abseits führt, wenn es zu Konventionen und Verträgen über Open Access käme, die die politische Handlungs- und Organisationsmacht dem Wahlbürger wegnimmt, um sie von der Nutzerdemokratie abzukoppeln und Institutionen oder Obrigkeiten zu überlassen wie z. B. ICANN, auf die kaum Einfluss möglich ist.
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