meldungen   neue sinnlichkeit   xtext   abonnement   email   community   sitemap   home  
neue sinnlichkeit

Fragwürdigkeit
von KANT:
Handle so, dass die Maxime Deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne. Fragwürdigkeit
von KANT:
Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde. Fragwürdigkeit
von KANT:
Es ist sehr schön, aus Liebe zu Menschen und teilnehmendem Wohlwollen ihnen Gutes tun, aber das ist noch nicht die echte moralische Maxime unseres Verhaltens Pflicht und Schuldigkeit sind die Benennungen, die wir unserem Verhältnis zum moralischen Gesetze geben müssen. Fragwürdigkeit
von KANT:
In der Vorstellung einer allgemeinen Gesetzgebung liegt schon von selbst die Idee der Menschheit, die der Mensch als das Urbild seiner Handlungen in seiner Seele trägt.
Der kategorische Imperativ Kants
von Immanuel Kant (1788)


(DM) Bist du Mensch? - kennst du Glaube, Liebe und Hoffnung? kennst du auch den Unterschied zwischen praktischem Leben und Geist? Der "kategorische Imperativ" ist der bekannteste Markenartikel des wunderbaren witzigen Herrn Immanuel Kant, der zwischen 1724 und 1804 in Königsberg als Philosoph gelebt und gearbeitet hat - als Lehrer, als Wissenschaftler und als Publizist seiner Zeit.

Kant wird in der Neuen Sinnlichkeit hervorragend beachtet. Kants Arbeit wird als Irrweg und wichtiger Durchgang im Fortschritt der menschlichen Irrwege überragend eingeschätzt. Wir können den kategorischen Imperativ für einen unbeabsichtigten, aber belehrenden Witz halten. Eine psychoanalytische Interpretation wird hier für witzlos gehalten.

Jede Leserin und jeder Leser kennt Spiegelbild, Balance einer Balkenwaage, Gefühl für Gerechtigkeit,
Auge um Auge / Zahn um Zahn, wie du mir, so ich dir, Fair-Play und Eigennutz, was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem andern zu, die Passage aus dem Neuen Testament in der christlichen Bibel von dem Evangelisten Matthäus - bekannt als "Goldene Regel": "Alles nun, was ihr wollt, dass Euch die Leute tun sollen, das tut ihr ihnen auch. Das ist das Gesetz und die Propheten" (Matth. 7.12) und das soll wohl in Zusammenhang mit Matth. 5.44, gedacht sein, "Liebet eure Feinde; segnet, die euch fluchen; tut wohl denen, die euch hassen; bittet für die, so euch beleidigen und verfolgen."

Alle vorstehenden Slogans lassen sich auf das Von-Mensch-zu-Mensch beziehen. Alles Soziale ist ein auf miteinander Gestelltes, das gegenseitig akzeptabel sein soll. So bedeutet wohl Kants "Gemeinsinn" was anderes als Krieg oder das Recht der Durchsetzungskraft. Wer kennt den Schlüssel des menschlichen Daseins und Werdens? Oder ist es planlos offen? Bei Kant, nun, wird ein "Kategorischer Imperativ" entfaltet, der ein Leitbild einer aus-gedachten sozialdemokratischen Patronats-Menschlichkeit gibt. Wir lehnen Kants "innere Vernunftpflicht-Moral" nicht als ein kategorisches Sollen, Müssen, Pflichterfüllen eines absurden Idealisten ab, teilen nicht die Undankbarkeit von vielen Kritikern, die den kategorischen Imperativ als unwirklich, unempirisch, deshalb ärgerlich und menschenfremd, missbilligen. Der kategorische Imperativ, kann als lehrreiche und bedenkenswerte Anknüpfung zum Thema "Appetit und Hunger", selbst-verständlich "keinen Einkaufszettel und kein Kochrezept" zum Leben - keinesfalls eine "Goldene Regel" oder einen Imperativ für sündige Lutheraner. Denn wir denken selbst. Schmunzelnd stellen wir uns Goethe, den studierten Juristen und Kant-Fan vor, der während seiner täglichen "ajurvedischen" Kantlektüre das "Gefühl, ein helles Zimmer zu betreten", genoss. Es folgt Kants kategorischer imperativ in zwei Varianten: aus der "Kritik der praktischen Vernunft" von 1788, außerdem aus "Die Metaphysik der Sitten" von 1797.


Kritik der praktische Vernunft, 1. Teil.
1. Buch. 1. Hauptstück § 7

§ 7. Grundgesetz der reinen praktischen Vernunft. Von den Grundsätzen der reinen praktischen Vernunft
(Akademie Textausgabe Bd. V)

<Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.>

Anmerkung (im Original zu §7)
Die reine Geometrie hat Postulate als praktische Sätze, die aber nichts weiter enthalten als die Voraussetzung, dass man etwas tun könne, wenn etwa gefordert würde, man solle es tun und diese sind die einzigen Sätze derselben, die ein Dasein betreffen. Es sind also praktische Regeln unter einer problematischen Bedingung des Willens. Hier aber sagt die Regel: man solle schlechthin auf gewisse Weise verfahren. Die praktische Regel ist also unbedingt, mithin als kategorisch praktischer Satz a priori vorgestellt, wodurch der Wille schlechterdings und unmittelbar (durch die praktische Regel selbst, die also hier Gesetz ist) objektiv bestimmt wird. Denn reine, an sich praktische Vernunft ist hier unmittelbar gesetzgebend. Der Wille wird als unabhängig von empirischen Bedingungen, mithin als reiner Wille, durch die bloße Form des Gesetzes als bestimmt gedacht, und dieser Bestimmungsgrund als die oberste Bedingung aller Maximen angesehen. Die Sache ist befremdlich genug und hat ihres gleichen in der ganzen übrigen praktischen Erkenntnis nicht. Denn der Gedanke a priori von einer möglichen allgemeinen Gesetzgebung, der also bloß problematisch ist, wird, ohne von der Erfahrung oder irgend einem äußeren Willen etwas zu entlehnen, als Gesetz unbedingt geboten. Es ist aber auch nicht eine Vorschrift, nach welcher eine Handlung geschehen soll. Dadurch eine begehrte Wirkung möglich ist (denn da wäre die Regel immer physisch bedingt), sondern eine Regel, die bloß den Willen in Ansehung der Form seiner Maximen a priori bestimmt... weil es sich für sich selbst uns aufdringt als synthetischer Satz a priori, der auf keiner, weder reinen noch empirischen, Anschauung gegründet ist..."

Die Metaphysik der Sitten. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre.
Einleitung IV. (1797 hrsg. von Paul Natorp)


Der Grundsatz, welcher gewisse Handlungen zur Pflicht macht, ist ein praktisches Gesetz. Die Regel des Handelnden, die er sich selbst aus subjektiven Gründen zum Prinzip macht, heißt seine Maxime; daher bei einerlei Gesetzen doch die Maximen der Handelnden sehr verschieden sein können.

Der kategorische Imperativ, der überhaupt nur aussagt, was Verbindlichkeit sei, ist: handle nach einer Maxime, welche zugleich als ein allgemeines Gesetz gelten kann! - Deine Handlungen musst du also zuerst nach ihrem subjektiven Grundsatze betrachten: ob aber dieser Grundsatz auch objektiv gültig sei, kannst du nur daran erkennen, dass, weil deine Vernunft ihn der Probe unterwirft, durch denselben dich zugleich als allgemein gesetzgebend zu denken, er sich zu einer solchen allgemeinen Gesetzgebung qualifiziere. ... Der oberste Grundsatz ist also: handle nach einer Maxime, die zugleich als allgemeines Gesetz gelten kann. - Jede Maxime, die sich hiezu nicht qualifiziert, ist der Maxime zuwider.

Von dem Willen gehen die Gesetze aus; von der Willkür die Maximen. Die letztere ist im Menschen eine freie Willkür. Der Wille, der nicht auf Anderes, als bloß auf Gesetz geht, kann weder frei noch unfrei genannt werden, weil er nicht auf Handlungen, sondern unmittelbar auf die Gesetzgebung für die Maxime der Handlungen (also die praktische Vernunft selbst) geht, daher auch schlechterdings notwendig und selbst keiner Nötigung fähig ist. Nur die Willkür also kann frei genannt werden.

Die Freiheit der Willkür aber kann nicht durch das Vermögen der Wahl, für oder wider das Gesetz zu handeln, (libertas indifferentia) definiert werden - wie es wohl einige versucht haben, - obzwar die Willkür als Phänomen davon in der Erfahrung häufige Beispiele giebt. Denn die Freiheit (so wie sie uns durchs moralische Gesetz allererst kundbar wird) kennen wir nur als negative Eigenschaft in uns, nämlich durch keine sinnliche Bestimmungsgründe zum Handeln genötigt zu werden. Als Normen aber, d. i. nach dem Vermögen des Menschen bloß als Intelligenz betrachtet, wie sie in Ansehung der sinnlichen Willkür nötigend ist. Mithin ihrer positiven Beschaffenheit nach, können wir sie theoretisch gar nicht darstellen. Nur das können wir wohl einsehen: dass, obgleich der Mensch als Sinnenwesen der Erfahrung nach ein Vermögen zeigt dem Gesetze nicht allein gemäß, sondern auch zuwider zu wählen, dadurch doch nicht seine Freiheit als intelligiblen Wesens definiert werden könne. Weil Erscheinungen kein übersinnliches Objekt (dergleichen doch die freie Willkür ist) verständlich machen können, und dass die Freiheit nimmermehr darin gesetzt werden kann, dass das vernünftige Subjekt auch eine wider seine (gesetzgebende) Vernunft streitende Wahl treffen kann; wenn wir doch die Möglichkeit nicht begreifen können. - Denn ein Anderes ist, einen Satz (der Erfahrung) einräumen, ein Anderes, ihn zum Erklärungsprinzip (des Begriffs der freien Willkür) und allgemeinen Unterscheidungsmerkmal (vom arbitrio bruto s. servo) machen: weil das Erstere nicht behauptet, dass das Merkmal notwendig zum Begriff gehöre.
Originalsponsoring
von
neuesinnlichkeit
agentur + blätter
mehr
© 2005