meldungen   neue sinnlichkeit   xtext   abonnement   email   community   sitemap   home  
neue sinnlichkeit

These (Kernsatz) von KANT:
Junge Leute haben wohl viel Empfindung, aber wenig Geschmack. These (Kernsatz) von KANT:
Die Transzendental-philosophie als Gesamtunternehmen grenzt an das Transzendente
und ist in Gefahr,
nicht bloß ins Übersinnliche, sondern gar in das Sinnleere zu fallen.
DIETMAR MOEWS'
LEXIKON DES KUNSTWESENS
KORPORATISMUS



Korporatismus, K, (lat. corpus / Körper, Sammelwerk, Verband, Körperschaft) Unter K wird hier eine die Gesellschaft beschreibende Auffassung verstanden, der gemäß dem regierenden Staat gesellschaftliche Interessen vertretende Ks entgegentreten, die mit diesbezüglich zu untersuchenden Einflussprozessen Strukturen für Strategien und Methoden der Einflussnahme praktizieren. Das K-theorem (n. Chassé) hat die Einflussrichtung von den Interessen der Korporationen hin zum Staat im Blick (inputorientiert). K geht hiernach in dem Sinne vom Staat aus, dass konfliktfähigen Großverbänden zur Entlastung von Informations- und Legitimationsaufgaben Teilnahme an der Politikformulierung und Entscheidungsgewalt überlassen wird. Es andererseits durch Konzertierung zu halböffentlichen oder quasi-staatlichen Korporationen und Erzeugung von Massenloyalität durch Korporationen kommte - also Konzertierung statt Druck (Heinze/Olk). K im Sinne der Interessenvertretung im Bereich der Künstler-Berufsinteressen werden z.B von der VG-Bild, der GEMA, IG ver.di und durch Einflussstrukturen im Bereich der Wirtschaftsverbände formuliert und lobbyiert. Die Entwicklungsrichtung ist eindeutig: 1. wirtschaftspolitisch und 2. Kulturindustrie begünstigend, handwerklich orientierte Interessenten benachteiligend.

(Lit. Heinze/Olk 1984; Karl August Chassé 1992; Moews 1997)





DIETMAR MOEWS'
LEXIKON DES KUNSTWESENS
NEOKORPORATISMUS



Neokorporatismus, N, Der Begriff N bezeichnet eine Neudeutung des Korporatismus, aufgrund fortgeschrittener wechselhaftiger Wirkweisen von Interessenorganisation im totalen Gesellschaftsprozess. Von N wird zum Thema Interessenvermittlung im Prozess gesamtgesellschaftlicher Regulierung gesprochen, ausgegangen von drei Instanzen mit Eigeninteressen im Politiksystem mit folgenden Bezügen: 1. die Ebene der Lebensinteressen, 2. die Verbände als intermediäre Organisation der Interessen und 3. der Staat als Einflussadresse. Dabei setzen sich starke oder etablierte N-Interessenten gegenüber den schwachen oder kaum organisierbaren oder nicht konfliktfähigen Interessen durch. Indem indirekt in unterschiedlicher Ausgestaltung mit wechselseitiger Durchdringung und Verflechtung durch Lobbying, Multipersonal, Oligarchien und Salonpersonnage des N der Staat dazu gebracht wird, durch den Staat Ziele durch Intervention, Direktion, Regulation oder Koordinierung zu verwirklichen, kommt es zu verfassungswidrigen Machtballungen und Wertvernichtungen, z. B. im Interessenkonflikt zwischen Kulturindustrie und Handwerk in der Kunstorganisation (OKF)
(Moews 1997)
Originalsponsoring
von
neuesinnlichkeit
agentur + blätter
mehr
© 2005