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neue sinnlichkeit

KANT FRAGT:
Wenn wir unsere Moralitätspflicht auf unsere Sterblichkeit beziehen, weist etwa die gelegentliche Amoralität der Menschen auf das ewige Leben hin? KANT FRAGT:
Wie kann ein paradiesischer Mensch, der die Frucht vom Baum der Erkenntnis kostet und dafür das Paradies verliert, vorher bereits, also rechtzeitig, in den Genuss der Frucht vom Baum des ewigen Lebens kommen?
Offener Zugang
freie-universitaet-dresden
Open Access
von Dietmar Moews


Der auf dem Weg seiner Verfestigung und Verbreitung befindliche Begriff Open Access wird von der im Jahr 2003 gegründeten freien universitaet dresden aufgenommen und erhält eine kritische Auslegung und Praxis, in der Internetz-Seite http://www.freie-universitaet-dresden.com. Der Knackpunkt im heutigen Forschungs- und Publikationswesen liegt in den organisations-hoheitlichen Schnittstellen von obrigkeitlich-offizialer Institutionalisierung der Zugangsbeschränkungen zur Teilnahme, im Unterschied zur privatrechtlich-zivilen Konzeption bei freie-universitaet-dresden.com. Hier wird Open Access im Sinne von "Druck von Unten" auf dezentrale, pluralistische, letztlich sozio-kulturell unkontrollierbare, privat-ziviler Anwendung hin sozio-geistig angebunden, nicht zuletzt, weil selbst intermediäre Organisationsformen als Universitätsträger (wie Vereine, Stiftungen, NGO usw.) oft nur getarnte staatsorganisatorische Auslagerungen mit Kontrollsuspension und Entscheidungsverschleierung oder marktliche Interessen stecken, wie z. B. ICANN. Zu wünschen ist aber zugängliche Demokratie und Zielverwirklichung der Menschenrechte, des Friedensgebotes usw.

Der freie Zugang zum Wissen und die freie staatsbürgerliche Kommunikation sind dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland und ihrem Kulturstaat-Gebot gemäße Bedingungen. Die Entfaltung kulturstaatlichen Lebens obliegt zuoberst jedem einzelnen Bürger. Dafür muss ein freiheitlicher Kultur-Handlungsrahmen regulatorisch und konkret politisch und gesetzlich ausgestaltet werden. Verfassungsgemäß ist das eine Angelegenheit des freiheitlichen Kultur-Handlungsrahmens, der verfassungsgemäß rechtsstaatlicher Ordnung und föderalstaatlicher Kompetenzverteilung treuhänderisch anvertraut ist.

Die Bedeutung des internationalen Begriffs Open Access wächst mit seiner Verbreitung. Die finanz- und anwendungspolitisch, militärtechnisch vorbestimmten Entwicklungen der Komputertechnik (Internetz, Telematik, Kybernetik, Informationstechnologie, Kommunikationspolitik), werden in zunehmendem Maße der privaten, basisdemokratischen Nutzung angeboten. Grund sind zunächst Absatzziele der kostenintensiven Hochtechnologie, der Finanzierung halber. Genau an dieser Funktionsstelle tritt deutlich zutage, wie Nutzer, Kunden und Nachfrage, durch die aktive Intervention, in die so gesehen interaktiven und interdependierenden Produktionsprozesse und die produktionspolitischen Entscheidungen hineinwirken, einerseits mitspielen. Aber letztlich ist die große Zahl dieser freien Nachfrage am Markt entscheidend. Dieses ist die soziale Begründung des Sozialen, hinsichtlich Technologie und Entwicklungsrichtungen. Es zeigt, wie das Leben die Wirtschaft bestimmt und nicht umgekehrt, wie oft irrtümlich unterstellt, von der Wirtschaft das Leben ausginge. D.h. je weiter die Nutzerkultur der elektronischen Informationstechnologie (IT) weltweit entwickelt und offen kommuniziert wird, desto günstiger und desto demokratischer können die zivilen Zielsetzungen über zivile Ausgestaltung und Konsum - unter Umständen auch entgegen militärpolitischem Missbrauch - gesteuert und kontrolliert werden.

In der Perspektive des politischen Gewichts der frei verfügbaren Vernunft jedes einzelnen privat-rechtlichen IT-Nutzers (BGB), im Gegensatz zu den in staatlichen, marktlichen oder intermediären Organisationsformen aktiven Rollenspielern (meist auch in Multifunktion jeweils auch privat denkender Individuen), entwickelt die freie universität dresden eine Open Access Variante privatrechtlicher Ausprägung.

Insofern, wohl verstanden, die Grundsätze und buchstäblichen Absichtserklärungen zum Open Access, wie sie Soros 2002 (Budapest Open Access Initiative) oder GAP und FIGARO/EU 2003 (Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) publiziert haben, hier aufgegriffen werden.

Was bedeutet Open Access?

Open Access meint, dass Volltexte (peer-preview / begutachtete und preprints / noch nicht begutachtete) kostenfrei und öffentlich im Internetz zugänglich sein sollten. Interessierte können diese Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen, ohne finanzielle gesetzliche oder technische Barrieren jenseits denen, die mit dem Internetz-Zugang selbst verbunden sind. In Fragen des Urheberrechts und des Copyrights überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. Beachtlich ist der Hinweis, dass diese Grundsätze für Open Access der großzügigen Interpretation und frei zu entfaltenden Nutzerkultur aus zivil-privater Linie bedarf. Und dass es ins Abseits führt, wenn es zu Konventionen und Verträgen über Open Access käme, die die politische Handlungs- und Organisationsmacht dem Wahlbürger wegnimmt, um sie von der Nutzerdemokratie abzukoppeln und Institutionen oder Obrigkeiten zu überlassen wie z. B. ICANN, auf die kaum Einfluss möglich ist.
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